Gemäß den Förderrichtlinien der BAFA für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist es erforderlich, nach jeder Modernisierungsmaßnahme an der Gebäudehülle zu prüfen, ob eine lufttechnische Maßnahme im Gebäude notwendig ist. Diese Prüfung stellt sicher, dass die Raumluftqualität den geltenden Standards entspricht und der Energiebedarf optimal gestaltet wird. Gerade bei energieeffizienten Sanierungen, die oft zu einer höheren Luftdichtheit führen, ist eine angepasste Lüftungslösung entscheidend, um Feuchteschäden und Schimmelbildung vorzubeugen und ein gesundes Raumklima zu erhalten.
Unsere Lüftungskonzepte für Wohngebäude entsprechen den Anforderungen der DIN 1946-6 sowie für innenliegende Bäder der DIN 18017-3. Sie sind darauf ausgelegt, überschüssige Feuchtigkeit durch einen gezielten Luftaustausch abzuführen, eine zuverlässige Lüftung unabhängig von der Nutzung zu gewährleisten und Wärmeverluste möglichst gering zu halten.